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   LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22   

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https://dejure.org/2023,267
LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22 (https://dejure.org/2023,267)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2023 - 8 Ta 254/22 (https://dejure.org/2023,267)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 8 Ta 254/22 (https://dejure.org/2023,267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 39 Abs. 1 GKG, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG, § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG
    Gebührenstreitwert, allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch, Weiterbeschäfti-gungsantrag, Auslegung, unechter Hilfsantrag

  • IWW

    § 4 S. 1 KSchG, § ... 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG, § 278 Abs. 6 ZPO, Artikel 12 Abs. 1 GG, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 2 GKG, §§ 48 Abs. 1 S. 1, 42 Abs. 2 HS 1 GKG, § 39 Abs. 1 GKG, § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG, § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 45 Abs. 4 GKG, Artikel 12 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 GKG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Weiterbeschäftigungsantrags

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22
    Da der Weiterbeschäftigungsantrag auf tatsächliche Beschäftigung gerichtet ist, muss sich diese Regelung zur Frage der Beschäftigung nach dem Kündigungstermin und für einen vom Zeitpunkt des Vergleichsschlusses her betrachtet in die Zukunft reichenden Zeitraum verhalten (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.2015 - 5 Ta 71/15).

    Dies gilt wegen der Abhängigkeit vom Erfolg des Bestandsschutzbegehrens auch dann, wenn der Antrag nicht ausdrücklich als Hilfsantrag bezeichnet wird, während von einer - dem Kosteninteresse widersprechenden - Unbedingtheit nur ausgegangen werden kann, wenn ein entsprechender Parteiwille ausdrücklich erklärt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 5 Ta 71/15 - juris m. w. N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22
    Anders als beim allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch, der auf der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts fußend dann und solange erfolgreich geltend gemacht werden kann, als eine Kündigung nach gerichtlicher, aber noch nicht rechtskräftiger Entscheidung als rechtsunwirksam erscheint (Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, S. 122 ff), ist der Anspruch gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG an weitergehende gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22
    Denn auch der dem Wortlaut nach nicht bedingte Weiterbeschäftigungsantrag bedarf - soweit sich aus der Begründung kein eindeutiger Wille ergibt - der Auslegung nach dem Maßstab der objektiven Sinnhaftigkeit (BAG, Urteil vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - ZTR 2022, S. 48 ff m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22
    Vor diesem Hintergrund ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der anwaltlich vertretenen Partei, dem ein Berufsträger aus dem Mandatsverhältnis verpflichtet ist, regelmäßig als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ta 123/20 - juris m. w. N.).
  • ArbG Bochum, 05.08.2022 - 1 Ca 788/22
    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2023 - 8 Ta 254/22
    Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 11. August 2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 5. August 2022 - 1 Ca 788/22 - wird zurückgewiesen.
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